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Aqua Management GmbH
Wartung planbar machen

Wartungsvertrag für Wasseraufbereitungsanlagen

Feste Intervalle nach DIN EN 806-5 und Herstellervorgabe, Terminplanung durch uns, Protokoll zu jedem Einsatz – für Enthärter, Umkehrosmose, Filter, UV und Kühlturm-Wasseraufbereitung, herstellerunabhängig.

  • Inspektions- oder Wartungsvertrag
  • Terminüberwachung durch uns
  • Protokoll als Nachweis
  • Bevorzugte Termine bei Störungen
Serviceeinsatz der Aqua Management GmbH an einer Filteranlage

Warum ein Wartungsvertrag?

Wasseraufbereitungsanlagen fallen selten plötzlich aus. Meist geht es schleichend: Das Harz verliert Kapazität, ein Injektor verklebt, eine Leitfähigkeitssonde driftet, die Membran setzt sich langsam zu. Wer nur reagiert, wenn Kalk sichtbar wird oder die Permeatmenge einbricht, zahlt am Ende mehr – für Reparaturen, für Energie und für Ausfallzeiten. Ein Wartungsvertrag macht aus Zufall einen Plan: feste Intervalle, feste Ansprechpartner, dokumentierte Einsätze.

Dazu kommen Pflichten, die Betreiber einhalten müssen:

AnlageVorgabeIntervall
Enthärtungsanlage im EinfamilienhausDIN EN 806-5jährlich durch Fachbetrieb
Enthärtungsanlage in Gemeinschafts- und GewerbeanlagenDIN EN 806-5halbjährlich durch Fachbetrieb
Desinfektion von Harzbett und SolesystemDIN EN 806-5, Herstellervorgabemindestens jährlich
Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme42. BImSchV, VDI 2047laufende Überwachung, Laboruntersuchungen, Betriebstagebuch
Umkehrosmose, FilteranlagenHerstellervorgabeje nach Betriebsweise, meist halbjährlich bis jährlich

Zwei Vertragsarten: Inspektion oder Wartung

Wir bieten zwei Stufen an. Der Inspektionsvertrag stellt sicher, dass Ihre Anlage regelmäßig von einem Fachmann angesehen wird; Reparaturen und Verschleißteile werden bei Bedarf angeboten. Der Wartungsvertrag geht weiter: Er umfasst die vollständige Wartung nach Herstellervorgabe inklusive Verschleißteilen bis zu einer vereinbarten Grenze, Desinfektion und Kalibrierung.

LeistungInspektionsvertragWartungsvertrag
Terminüberwachung und Erinnerung durch uns✓✓
Funktionsprüfung aller Baugruppen✓✓
Messung und Protokoll der Anlagenwerte✓✓
Angebot für nötige Verschleiß- und Ersatzteile✓im Vertrag enthalten bis zur vereinbarten Reparaturhöhe
Nachjustierung der Einstellwerte–✓
Kalibrierung von Messgeräten (Härte, Leitfähigkeit, pH)–✓
Desinfektion (Enthärtung) bzw. Membranspülung (Umkehrosmose)–✓ bei Bedarf
Bevorzugte Terminvergabe bei Störungen✓✓
Zeitaufwand je Einsatzca. 1 Stunde je nach Anlagengrößenach Anlagentyp und Umfang

So läuft ein Vertragseinsatz ab

  1. TerminvorschlagWir melden uns rechtzeitig vor Ablauf des Intervalls mit einem Terminvorschlag – Sie müssen an nichts denken.
  2. PrüfenFunktionskontrolle von Steuerung, Ventilen, Pumpen, Dosierung und Sicherheitseinrichtungen.
  3. MessenWasserwerte, Drücke, Durchflüsse und – bei Umkehrosmose – Permeatfluss und Differenzdruck im Vergleich zu den Referenzwerten.
  4. Pflegen und TauschenReinigung und Schmierung, Wechsel von Verschleiß- und Hygieneteilen mit Originalteilen des Herstellers.
  5. Desinfizieren und EinstellenDesinfektion des Harzbetts bzw. Membranspülung, Nachjustierung von Verschneidung, Dosierung und Absalzung.
  6. DokumentierenSie erhalten das Protokoll mit allen Messwerten, Maßnahmen und Empfehlungen für Ihre Betriebsdokumentation.

Was Sie mit dem Vertrag bekommen

Terminplanung durch uns

Intervalle stehen im Vertrag; wir überwachen sie und schlagen die Termine vor – auf Wunsch außerhalb Ihrer Betriebszeiten.

Protokoll und Nachweis

Jeder Einsatz wird dokumentiert. Das Protokoll dient als Nachweis gegenüber Versicherung, Vermieter, Gesundheitsamt oder Sachverständigem.

Fester Ansprechpartner

Sie sprechen mit Technikern, die Ihre Anlage und deren Historie kennen.

Bevorzugte Störungstermine

Fällt die Anlage trotz Wartung aus, werden Vertragskunden bei der Terminvergabe bevorzugt.

Was ein Wartungsvertrag kostet – und was er spart

Die Vertragskosten richten sich nach Anlagentyp, Größe, Anzahl der Anlagen, Intervall und Standort. Deshalb nennen wir keine Pauschalpreise, sondern erstellen ein Angebot auf Basis Ihrer Anlagen. Auf der anderen Seite der Rechnung stehen die Kosten, die ohne planmäßige Wartung entstehen: ein verkalkter Dampferzeuger im Kombidämpfer, eine irreversibel geschädigte Osmosemembran, ein Produktionsstillstand wegen ausgefallener Kühlwasseraufbereitung – oder eine abgelehnte Garantieleistung, weil der Wartungsnachweis fehlt. In der Praxis ist die planmäßige Wartung fast immer die günstigere Variante, weil Verschleißteile getauscht werden, bevor sie Folgeschäden verursachen.

Zusätzlich sinken die Betriebskosten: Eine korrekt eingestellte Enthärtungsanlage verbraucht weniger Salz und Wasser, eine sauber gefahrene Umkehrosmose weniger Energie und Chemie, eine kalibrierte Absalzung am Kühlturm weniger Zusatzwasser.

So kommt der Vertrag zustande

  1. AnfrageSie nennen uns Anlagentyp, Hersteller, Standort und – falls vorhanden – die letzte Wartung.
  2. ErstinspektionBei Anlagen, die wir noch nicht kennen, dokumentieren wir den Ist-Zustand: Messwerte, Verschleiß, offene Mängel. Nötige Instandsetzungen bieten wir vorab an, damit der Vertrag mit einer funktionierenden Anlage beginnt.
  3. AngebotSie erhalten ein Angebot mit Leistungsumfang, Intervall und – beim Wartungsvertrag – der vereinbarten Reparaturhöhe.
  4. StartMit dem ersten planmäßigen Termin beginnt die Terminüberwachung durch uns.

Nicht im Vertrag enthalten sind in der Regel Verbrauchsmaterial wie Regeneriersalz und Dosierchemikalien, größere Instandsetzungen oberhalb der vereinbarten Reparaturhöhe sowie Harz- oder Membranwechsel. Diese Leistungen bieten wir gesondert an – mit Empfehlung aus dem Wartungsprotokoll, sobald sie absehbar werden.

Für welche Anlagen

Wartungsverträge schließen wir für Enthärtungsanlagen, Umkehrosmose-Anlagen, Filteranlagen einschließlich Enteisenung und Entmanganung, die Wasseraufbereitung von Kühltürmen und Verdunstungskühlanlagen sowie UV-Desinfektionsanlagen ab – herstellerunabhängig, für Anlagen von BWT, Grünbeck, Judo, SYR, Kinetico und weiteren Herstellern. Auch Anlagen, die wir nicht selbst geliefert haben, nehmen wir nach einer Erstinspektion in den Vertrag auf.

Wartungsvertrag für Großküchen und Hausverwaltungen

Zwei Kundengruppen profitieren besonders: Großküchen, in denen Kombidämpfer, Spülmaschinen und Kaffeemaschinen auf definierte Wasserwerte angewiesen sind und die Wartung in die HACCP-Dokumentation gehört, und Hausverwaltungen, die für mehrere Gemeinschaftsanlagen die halbjährliche Wartungspflicht organisieren müssen. In beiden Fällen bündeln wir Termine, vereinheitlichen den Leistungsumfang und liefern Protokolle, die sich direkt weitergeben lassen.

Sie möchten ein Angebot? Nennen Sie uns Anlagentyp, Hersteller, Standort und – falls vorhanden – die letzte Wartung. Über das Kontaktformular können Sie das Anliegen „Wartung / Wartungsvertrag anfragen“ direkt auswählen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Inspektions- und Wartungsvertrag?

Beim Inspektionsvertrag prüfen und messen wir die Anlage regelmäßig und bieten nötige Teile und Reparaturen an. Der Wartungsvertrag umfasst zusätzlich die vollständige Wartung nach Herstellervorgabe: Nachjustierung, Kalibrierung, Desinfektion bzw. Membranspülung und Verschleißteile bis zu einer vereinbarten Reparaturhöhe.

Welche Intervalle sind üblich?

Enthärtungsanlagen: jährlich bei Einzelanlagen, halbjährlich bei Gemeinschafts- und Gewerbeanlagen (DIN EN 806-5). Umkehrosmose und Filteranlagen je nach Betriebsweise meist halbjährlich bis jährlich. Bei Kühltürmen richten sich die Termine nach 42. BImSchV und VDI 2047.

Kann ich eine bestehende Anlage in den Vertrag aufnehmen?

Ja. Nach einer Erstinspektion, bei der wir den Zustand der Anlage dokumentieren, nehmen wir auch Anlagen anderer Hersteller oder Lieferanten in den Vertrag auf.

Was steht im Protokoll?

Messwerte vor und nach der Wartung, durchgeführte Arbeiten, getauschte Teile, Einstellwerte und Empfehlungen. Das Protokoll ist als Nachweis gegenüber Versicherung, Vermieter, Gesundheitsamt oder Sachverständigem geeignet.

Wie lange läuft ein Wartungsvertrag?

Die Laufzeit und die Kündigungsfristen vereinbaren wir individuell im Vertrag. Sprechen Sie uns an – wir erstellen ein Angebot auf Basis von Anlagentyp, Anzahl der Anlagen und Standort.

Wir sehen uns Ihre Anlage an

Herstellerunabhängig, mit Originalteilen und vollständiger Dokumentation – im Rhein-Main-Gebiet und nach Absprache überregional.

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